KBO Nord-Bau GmbH
Eva-Lessing-Straße 4
26160 Bad Zwischenahn
Deutschland
Telefon: 04403 6928820
E-Mail: info@kbo-nordbau.de
Vertreten durch die Geschäftsführerin: Sophia Kuli
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der KBO Nord-Bau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistungen zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Leistungsverzeichnis oder Angebot. Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Alle Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei größeren Aufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt verlangen.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten fachgerecht und termingerecht auszuführen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Ausführung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden. Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
Nach Fertigstellung der Leistung hat der Auftraggeber die Abnahme unverzüglich durchzuführen. Wird die Abnahme nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellung erklärt oder ohne berechtigten Grund verweigert, gilt die Leistung als abgenommen.
Für Mängel haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauleistungen fünf Jahre, bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre, jeweils ab Abnahme. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt die erbrachte Leistung oder gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag gemäß § 648 BGB jederzeit kündigen. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, Pflichtverletzung) vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Oldenburg (Oldenburg).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
Stand: Oktober 2025